a. wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Kranken-pflegegesetzes oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes besitzt oder
Fort- und Weiterbildungsangebote in der onkologischen Pflege für Altenpfleger
Erweitern Sie ihre Kompetenzen in der Versorgung von Menschen mit onkologischen Erkrankenungen und steige in die zweijährige, berufsbegleitende Weiterbildung gemäß den DKG-Richtlinien.
Fachweiterbildung „Pflege in der Onkologie“
Die Fachweiterbildung gemäß den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gilt als bundesweit etablierter Standard und führt zu einem anerkannten Abschluss in der onkologischen Pflege.
b. wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt
und nachweist,
c. dass sie nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet, in dem nun die Fachweiterbildung erfolgen soll, tätig war.
(Quelle: DKG- Empfehlung zur pflegerischen Fachweiterbildung)
| Dauer | meist 2 Jahre, Berufsbegleitend |
|---|---|
| Umfang | ca. 720 Stunden Theorie ca. 1.800 - 2.350 Stunden Praxis |
| Kosten | ca. 6.000 - 9.000 € |