Schirmherrschaften durch die KOK in der Deutschen Krebsgesellschaft

Richtlinie für die Übernahme von Schirmherrschaften

Die KOK kann Schirmherrschaften für Veranstaltungen im pflegerischen Bereich übernehmen,

  • die von Mitgliedern der DKG/KOK ausgerichtet werden,
  • an denen Mitglieder der Gesellschaft maßgeblich beteiligt sind,
  • die von Selbsthilfeorganisationen, Stiftungen, Patientenvertretungen oder Bildungseinrichtungen der Pflege veranstaltet werden und die den satzungsgemäßen Aufgabenbereich der DKG/KOK betreffen.

Dazu gehören:

  • wissenschaftliche Veranstaltungen (z.B. nationale und internationale Kongresse, Symposien, Workshops)
  • Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Die Entscheidung über Anträge zur Übernahme der Schirmherrschaft übernimmt der Vorstand der KOK, in Zweifelsfällen im Umlaufverfahren (Email, Telefonkonferenz, Vorstandssitzung). Eine Entscheidung sollte vier Wochen nach Antragsstellung erfolgen. Ein Anspruch auf die Übernahme einer Schirmherrschaft besteht nicht. Sie kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Ein formloser Antrag auf Übernahme einer Schirmherrschaft ist mit angemessenem zeitlichem Vorlauf (in der Regel 2 bis 3 Monate) vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich per E-Mail an den Vorstand der KOK zu richten.

Der Hinweis „Schirmherrschaft der KOK“ muss auf Postern, Flyern, Websites, Teilnahmezertifikaten usw. verwendet werden.