Stellungnahme der Konferenz Onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege (KOK) zu den aktuellen gesundheitspolitischen Reformen

Berlin, 09.07.2026

Als Vorstand der Konferenz Onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege (KOK) verfolgen wir die aktuellen gesundheitspolitischen Reformprozesse – insbesondere die Weiterentwicklung der Krankenhausreform (KHVVG/KHAG), die geplante Pflegereform sowie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – mit großer Aufmerksamkeit. Als Fachgesellschaft, die die Interessen onkologisch und pädiatrisch-onkologisch Pflegender vertritt, möchten wir aus fachlicher Perspektive Stellung beziehen und auf Chancen sowie Risiken der laufenden Reformen für die onkologische Versorgung hinweisen.

1. Krankenhausreform (KHVVG/KHAG) und Vorhaltevergütung

Die Einführung von Leistungsgruppen und einer Vorhaltevergütung verfolgt das Ziel, Versorgungsqualität stärker zu honorieren als reine Fallzahlen. Für die Onkologie, in der komplexe, oft langwierige Behandlungsverläufe und eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich sind, begrüßen wir grundsätzlich eine stärkere Qualitätsorientierung.

Gleichzeitig sehen wir mit Sorge, dass die Verschiebung der vollen Finanzwirksamkeit der Vorhaltevergütung auf das Jahr 2030 sowie die zahlreichen Ausnahme- und Übergangsregelungen zu Planungsunsicherheit in den Kliniken führen. Für onkologische Fachabteilungen, die auf spezialisiertes und ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal angewiesen sind, ist eine verlässliche und langfristig gesicherte Finanzierung essenziell. Wir fordern daher, dass Personalkosten – analog zum bestehenden Pflegebudget – auch im Zuge der Reform verlässlich und kostendeckend refinanziert werden, ohne dass onkologische Spezialangebote durch Umstrukturierung oder Konzentration gefährdet werden.

2. Ambulantisierung

Die Reformdebatte um eine stärkere Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Sektor betrifft auch onkologische Patient:innen zunehmend, etwa im Bereich der onkologischen Basisversorgung. Wir begrüßen grundsätzlich patientengerechte, wohnortnahe Versorgungsangebote. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass viele onkologische Behandlungspfade – etwa im Rahmen komplexer Chemotherapien, Immuntherapien oder bei ausgeprägter Symptomlast – eine kontinuierliche fachpflegerische Begleitung erfordern, die im ambulanten Setting nicht automatisch gewährleistet ist. Eine Ambulantisierung darf nicht zulasten der pflegerischen Versorgungsqualität und -kontinuität gehen. Wir fordern eine sorgfältige Prüfung, welche onkologischen Leistungen für eine Ambulantisierung geeignet sind, und eine entsprechende Beteiligung der Pflegefachexpertise an diesen Entscheidungen.

3. Pflegereform und Kompetenzerweiterung

Die geplante Übertragung heilkundlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen im Rahmen der Pflegereform ist aus unserer Sicht ein wichtiger und überfälliger Schritt. Insbesondere in der Onkologie, wo spezialisierte Pflegefachpersonen bereits heute in vielen Bereichen (z. B. Symptommanagement, Port-Versorgung, Chemotherapie-Applikation) hochqualifizierte Verantwortung übernehmen, sehen wir hier die Chance, bestehende Kompetenzen endlich auch strukturell und vergütungsseitig anzuerkennen.

Wir begrüßen zudem ausdrücklich die vorgesehene stärkere Beteiligung der Pflegeorganisationen an gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen. Als KOK bringen wir uns gerne mit unserer fachlichen Expertise ein, wenn es um die konkrete Ausgestaltung erweiterter pflegerischer Kompetenzen in der Onkologie geht – etwa bei der Frage, welche heilkundlichen Aufgaben onkologisch spezialisierten Pflegefachpersonen sinnvollerweise übertragen werden sollten.

4. Finanzierungsreform der GKV (Beitragssatzstabilisierung)

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die wachsende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung reagiert. Eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems ist ohne Zweifel notwendig. Als Fachgesellschaft betonen wir jedoch, dass Sparmaßnahmen nicht zu Lasten der pflegerischen Versorgungsqualität gehen dürfen. Insbesondere in der Onkologie, wo unzureichende Personalausstattung nachweislich mit schlechteren Behandlungsergebnissen und höherer Belastung des Personals einhergeht, appellieren wir an die Politik, bei allen Einsparungen die Sicherstellung einer bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung als rote Linie zu berücksichtigen.

5. Digitalisierung

Die geplante Stärkung der Digitalisierung im Gesundheitswesen kann auch der onkologischen Pflege wertvolle Impulse geben – etwa im Bereich digitaler Symptomerfassung, Fernmonitoring oder digital gestützter Patient:innenschulung. Wir unterstützen diese Entwicklung, sofern sie die pflegerische Beziehungsarbeit ergänzt und nicht ersetzt, und fordern eine aktive Einbindung der Pflegepraxis bei der Entwicklung entsprechender digitaler Anwendungen.

Fazit und Forderungen

Als Vorstand der KOK fordern wir:

  1. Verlässliche Finanzierung onkologischer Spezialversorgung im Rahmen der Krankenhausreform, unabhängig von Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen.
  2. Sorgfältige Prüfung der Ambulantisierung onkologischer Leistungen unter Einbeziehung pflegefachlicher Expertise.
  3. Konsequente Umsetzung der Kompetenzerweiterung für spezialisierte onkologische Pflegefachpersonen, einschließlich angemessener Vergütung.
  4. Aktive Beteiligung der Pflegeorganisationen, einschließlich der KOK, an der weiteren Ausgestaltung der Reformen.
  5. Sicherstellung der pflegerischen Versorgungsqualität als nicht verhandelbare Grundlage aller Sparmaßnahmen im Rahmen der GKV-Finanzreform.

Wir stehen als Fachgesellschaft für den konstruktiven Dialog mit Politik, Selbstverwaltung und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zur Verfügung und werden die weiteren Reformschritte aufmerksam und mit fachlicher Expertise begleiten.

Der KOK Vorstand